In 77 Ferienorten Mecklenburg-Vorpommerns dürfen die Läden ab diesem Wochenende wieder am Sonntag öffnen. Die neue Bäderregelung ist in Kraft getreten. Bis zum ersten Sonntag im November können Urlauber und Einheimische in den Touristen-Orten auch sonntags zwischen 12 und 18 Uhr alles Nötige einkaufen, was so gebraucht wird. Bisher galt die Bäderregelung für 96 Orte. Nun sind es 19 weniger. Der Verkauf darf jedoch eine Stunde früher als nach der alten Regelung starten.
Und diese Orte der Müritz-Region fallen in die Bäderregelung:
Göhren-Lebbin
Mirow mit Ortsteil Granzow
Röbel mit der Straße der Deutschen Einheit ab Kreisverkehr Hafen, Straße des Friedens, Altstadt innerhalb und einschließlich der Grenzen Mauerstraße ab Hohe Straße bis Wiesenstraße, Roßstraße ab Wiesenstraße bis Marktplatz, Marktplatz, Predigerstraße, Achter de Muer, Mühlenstraße bis Töpferwall, Mönchkirchhof, Henne-Nüte-Straße, Hohe Straße bis Einmündung Mauerstraße
Malchow
Waren mit Altstadt innerhalb Schweriner Damm, Zur Steinmole, Strandstraße, Ober- und Unterwallstraße, Mecklenburger Straße von Oberwallstraße bis Schweriner Damm sowie Kietzstraße, Müritzstraße, Am Seeufer, Bahnhofstraße, Lloydstraße, Malchiner Straße bis Lloydstraße
Rechlin mit Ortsteil Boek
Penkow