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Prozess gegen Jäger wegen getötetem Hund vertagt

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Der Prozess gegen einen Jäger, der im Juni 2015 bei Alt Schloen einen Hund erschossen hat, verzögert sich. Richter Manfred Thiemontz scheiterte am Mittwoch am Amtsgericht in Waren mit dem Versuch, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage und eventuell auch einer Entschädigung für den Hundebesitzer einzustellen.

„Damit könnte man die gutnachbarlichen Beziehungen wieder herstellen», warb der Richter mit Blick auf das Jagdrevier und den dort gelegenen Bauernhof mit Feriengästen – aber vergebens. «Der Hund hätte dort gar nichts zu suchen gehabt“, erklärte Verteidiger Markus Astfalck und lehnte ab.

AmtsgerichtZuvor hatte der 60 Jahre alte Waidmann, dem Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen wird, den tödlichen Schuss eingeräumt. „Wir saßen am 21. Juni abends jeder auf einem Hochstand“, schilderte der „Jagdausübungsberechtigte“ vor Gericht. Nach etwa eineinhalb Stunden seien erst zwei aufgescheuchte Hasen durch die niedrigen Maispflanzen gestürmt, kurz danach folgten der später getötete Hund und „noch ein schwarzer Hund“. Beide habe man nicht gekannt.
Der Hochstand steht rund 500 Meter von dem Hof entfernt. Im Umfeld des Bauernhofes kam es schon früher zu Streit wegen streunender Hunde, sagte der zweite „Jagdausübungsberechtigte“.

„Hunde sind in der Zeit eine große Gefahr für Rehe, weil die dann ihre Kitze setzen“, sagte der Angeklagte. Der größere Hund sei gezielt auf ein Stück Rehkadaver zugelaufen und mit einem Stück Knochen im Maul zurückgekommen. Dann habe er geschossen. Das Tier sei sofort tot gewesen. Menschen sollen nicht in der Nähe gewesen sein.
Dem widersprach der Hundebesitzer, der als Zeuge aussagte. Der Hund laufe zwar immer wieder mal vom Hof, sei aber meist mit Urlaubern unterwegs und nie lange weg.

Vor Gericht wird dann klar, dass sich beide Parteien danach schon einmal begegneten. „Ich habe meinen Hund gesucht und am Tag danach tot an einem Wasserloch gefunden“, erläuterte der Besitzer. Am Abend seien die beiden Jäger zu ihm gekommen, um den Fall zu besprechen. Dort soll es aber zu einem heftigen Streit gekommen sein. Schließlich habe er Anzeige erstattet. Ein Anwalt habe von dem Jäger bereits 1000 Euro Entschädigung gefordert, sagte Verteidiger Astfalck, was man aber abgelehnt habe.

Staatsanwältin Sabine Wiggers-Berenbrink wirft dem Jäger aus einem Nachbardorf vor, den Hund „ohne vernünftigen Grund erschossen haben“. Zudem müsse geklärt werden, ob die Männer überhaupt berechtigt waren, auf wildernde Haustiere zu schießen. Dies dürfen eigentlich nur Jagdpächter und Jagdaufseher, erklärt der Landesjagdverband. Das Revier bei Alt Schloen wird von drei Pächtern bewirtschaftet, die jährlich Berechtigungsscheine ausstellen.

„Wir sind zehn JägerW, sagte der Angeklagte. Bei den Untersuchungen der Polizei stellte sich aber heraus, dass nicht alle drei Pächter die „Berechtigungsscheine“ der Männer unterschrieben hatten, was später nachgeholt wurde.

„Das habe ich damals nicht gemerkt“, sagte der zweite Jäger, ein 61-Jähriger aus dem gleichen Dorf. Vor Gericht räumt er aber auch ein, dass die Hunde eigentlich nicht richtig gejagt hätten. Wenn man so will, habe der Hund nur ein schon länger totes Stück Reh aufgesucht. Und woher der Rehkadaver kam, das wisse er auch nicht.

Der Hundebesitzer hat sich inzwischen einen neuen Hund zugelegt, einen Bernhardiner Schäferhund. Dafür haben wir aber auch einen Zwinger gebaut, sagt er.

Der Prozess geht am 30. März weiter.


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