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Landkreis: Norbert Möller hat Dienstpflicht nicht verletzt

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Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte wird kein Disziplinarverfahren gegen Warens Bürgermeister Norbert Möller (SPD) wegen der privaten Nutzung des städtischen Jugend- und Vereinsbusses einleiten. Das hat die Kommunalaufsicht dem Verwaltungschef jetzt mitgeteilt. Die Überprüfung des Falls habe ergeben, dass es sich um keine Dienstpflichtverletzung handele, sondern um eine Unkorrektheit.

Zur Erinnerung: Norbert Möller hat den Bus, der laut Stadt für die Kinder und Jugendarbeit der Vereine bestimmt ist, dreimal privat genutzt. Warum, wollte er zwar nicht sagen, doch dem Vernehmen nach meisterte er mit dem Bus den Umzug seiner Tochter und setzte ihn außerdem für eine Hochzeitsfeier ein.

Die private Nutzung des städtischen Jugend- und Vereinsbusses durch Warens Bürgermeister Norbert Möller beschäftigte die Kommunalaufsicht des Kreises, weil laut Kommunalverfassung derartige „Geschäfte“ durch den Hauptausschuss abgesegnet werden müssen. Das war allerdings nicht der Fall.

BDer Vereinsbus, ein Opel Vivario, ist vor einigen Jahren im Zuge eines Sportprojektes angeschafft worden. Er soll den Vereinen zum Transport der Kinder- und Jugendlichen zu Wettkämpfen, zu Turnieren, zu Sportveranstaltungen oder für Ferienfahrten zur Verfügung stehen.

Die günstigen Konditionen, die den Vereinen zugute kommen sollen, nutzte auch Bürgermeister Möller. Heißt:  10 Euro Nutzungspauschale am Tag, pro Tag 50 Kilometer kostenlos fahren und für jeden weiteren Kilometer lediglich 10 Cent.

„Aufgrund der Tatsache, dass Ihre Nutzung des Vereinsbusses den städtischen Gepflogenheiten entsprach und nicht zu einer bevorzugten Behandlung Ihrer Person aufgrund Ihres Amtes als Bürgermeister führte, sowie dem Umstand, dass Sie zum Zeitpunkt der Anschaffung des Busses und der Festlegung der Nutzungskonditionen noch nicht im Amt waren, sehe ich – auch mit Zustimmung des Ministeriums für Inneres und Sport M-V – von der Einleitung eines Disziplinarverfahrens ab“, heißt es in dem Schreiben der Rechtsaufsicht. Berücksichtigt habe man auch, dass Norbert Möller disziplinarrechtlich noch nicht in Erscheinung getreten sei.

Außerdem geht aus dem Schreiben hervor, dass die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung ihren Chef darauf hätten hinweisen müssen, dass er sich die Nutzung vom Hauptausschuss genehmigen lassen muss.


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