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Alt Rehse-Fall kommt vor Bundesgerichtshof: Verteidiger hat Revision eingelegt

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Das juristische Tauziehen um den bizarren Tötungsfall der Frau in Alt Rehse ist noch nicht zu Ende. Wie erwartet, hat der Anwalt des 51 Jahre alten Verurteilten jetzt das Rechtsmittel der Revision gegen das Urteil des Landgerichtes Neubrandenburg eingelegt. Das erklärte ein Sprecher des Landgerichtes „Wir sind Müritzer“.
Das Landgericht hatte den 51-Jährigen am 17. März zu fünf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er seine 32 Jahre alte Lebensgefährtin ohne Kleidung ans Bett gefesselt und sie mit einer Peitsche geschlagen hatte. Sie bekam weder etwas zu Essen, noch etwas zu Trinken.

Woran sie genau starb, das blieb aber unklar. Das Opfer soll ihn bestohlen und für den Bundesnachrichtendienst ausspioniert haben, hatte der Mann bei der Polizei erklärt.

Dem Angeklagten wurde wegen psychischer Probleme vom Gericht eine „verminderte Schuldfähigkeit“ bescheinigt und die Tat nicht als Totschlag oder Mord, sondern als „Körperverletzung mit Todesfolge“ und Freiheitsberaubung gewertet.  Er war schon ab Januar 2015 nach dem Auszug seiner ersten Frau nach heftigem Streit mehrfach wegen Ruhestörungen in dem Dorf aufgefallen und zeitweise in psychiatrische Behandlung genommen worden.

In der Folge wird der Verteidiger nun erst seine Revision begründen müssen. Dazu wird es wieder Stellungnahmen von Staatsanwaltschaft und Nebenklage geben. Und wenn das Ganze passiert ist, werden die Unterlagen zu dem Gerichtsverfahren zum Bundesgerichtshof geschickt, der alles nochmal ohne neue Verhandlung überprüft. Der 51-jährige Verurteilte bleibt aber in Haft. Das Landgericht rechnet damit, dass die Revision zwischen einem halben und einem Jahr dauern könnte.

Der Computer- und Technologiefachmann hatte im Prozess zu dem Vorfall weitgehend geschwiegen, sich aber in seinem Schlusswort doch noch geäußert. So bedauerte er, damals keinen Notarzt geholt zu haben, als es der 32-Jährigen nach den Schlägen und aus Mangel an Flüssigkeit so schlecht ging. Beobachter werten das als Teilgeständnis.

Der Anwalt des Verurteilten hatte vor Gericht mehrere Punkte kritisiert. So hätten die Polizisten, die im August 2016 wegen Ruhestörung nach Alt Rehse kamen, einfach ohne Durchsuchungsbeschluss das Haus seines Mandanten inspiziert, was nicht zulässig sei. Dabei war die Leiche der Frau gefunden worden.

Sie war vermutlich schon zwei Monate vorher gestorben und in Decken und Folien gewickelt worden. Außerdem dürften die Aussagen der Kriminalbeamten, die den 51 Jahre alten Täter einen  Tag danach verhört hatten, gar nicht vor Gericht verwendet werden. In dem Fall hätte seinem Mandanten erst ein Anwalt zur Seite gestellt werden müssen, meinte der Verteidiger.

Der 51-Jährige hatte im Prozess mehrfach versucht, seinen Verteidiger ablösen zu lassen, da das Vertrauensverhältnis gestört sei.  Auch der Richter wurde von ihm mehrfach belehrt.  Mit der psychiatrischen Gutachterin redete er aber lieber nicht.

Die Haftstrafe hatte der Mann ohne erkennbare Regung im Gerichtssaal hingenommen. Der Nebenklage-Anwalt hatte die Tat allerdings als „Totschlag“ bezeichnet und sogar elf Jahre Haft gefordert.

Foto: Nonstopnews Müritz


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