Der FDP-Stadtvertreter Toralf Schnur hat sich gegen ein Gräberfeld auf dem Warener Friedhof für muslimische Bestattungen ausgesprochen. Dieser Wunsch der Georgengemeinde wird derzeit in verschiedenen Stadt-Ausschüssen diskutiert (WsM berichtete).
„Nach meinem Kenntnisstand gibt es derzeit für keine Religionsgemeinschaft einen besonderen Status auf unserem staatlichen bzw. kommunalen Friedhof. Man sollte daher auch darauf verzichten, einen derartigen Sonderstatus einzuführen. Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich garantierten Gleichbehandlungsgrundsatzes wäre die Stadt Waren (Müritz) anschließend verpflichtet jeder weiteren Religion einen Anspruch auf eine besondere Behandlung zu gewähren. Ich halte diesen Weg für falsch, da er die ebenso verfassungsrechtlich verankerte Trennung von Staat und Religion im Ergebnis zumindest teilweise aufheben würde“, so Toralf Schnur in einer Presseerklärung.
Und weiter: „Nach meinem Kenntnisstand ist die evangelisch-lutherische Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Mecklenburg-Vorpommern anerkannt und hat damit das Recht entsprechend § 14 Abs. 1 Nr. 3 des Bestattungsgesetzes (BestattG M-V) Träger eines Friedhofes zu sein. Allein vor diesem Hintergrund würde ich es begrüßen, wenn die evangelisch-lutherische Georgengemeinde ggf. die Möglichkeit in Betracht zieh,t auf den eigenen Flächen einen derartigen Friedhof zu schaffen. Die evangelisch-lutherische Kirche ist dazu aus meiner Sicht auch durchaus in der Lage, da sie über einen erheblichen Bestand an eigenem Grundvermögen (Grundstücken) verfügt.“
Hintergrund: http://www.wir-sind-mueritzer.de/allgemein/pastorin-beantragt-flaeche-fuer-muslimische-bestattungen/