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Ärger über höhere Gebühren – Ermäßigungen aber möglich

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Urban recycling waste and garbage servicesEs ist Ende des Jahres und endlich trudeln auch in den Haushalten der Müritz-Region die ersten Müllgebühren-Bescheide ein. Allerdings kommt bei vielen wenig Freude auf. Denn sie erfahren jetzt, dass die Entleerung ihrer Tonne deutlich teurer geworden ist.
Bei „Wir sind Müritzer“ gingen in den letzten Tagen zahlreiche Mails von Müritzern ein, die jetzt doppelt, teilweise sogar dreimal so viel bezahlen sollen. Grund genug für uns, im Landkreis nachzufragen. Und siehe da: Es gibt für Hausbesitzer Möglichkeiten, die Gebühr zu senken.

Die kleinste Mülltonne, die es in unserem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gibt, fasst 60 Liter Restmüll. Sie wird alle 14 Tage geleert. Jedoch gibt es Ein- oder Zwei-Personen- Haushalte, in denen innerhalb von zwei Wochen deutlich weniger Müll anfällt – die Tonne wird also in zwei Wochen nicht voll. Trotzdem zahlen die Eigentümer den vollen Preis. Aber das muss nicht sein, denn es gibt in begründeten Fällen die Möglichkeit, eine herabgesetzte Gebühr zu beantragen.

Die Hauseigentümer können einen entsprechenden schriftlichen Antrag stellen und damit begründen, dass sie die Tonne regelmäßig nicht voll machen. Sie müssen dafür beispielsweise nur schreiben, dass sie ihren Müll ordentlich trennen und vielleicht sogar noch einen Kompost auf dem eigenen Grundstück nutzen.

Dabei ist anzugeben, wie der Abfall getrennt wird. Im Umweltamt geht man davon aus, dass Bürger, die diese herabgesetzte Gebühr bezahlen, die 60-Liter-Tonne auch tatsächlich nicht voll füllen. Trotzdem: Die Entsorgungsfirma Remondis Seenplatte GmbH nimmt immer wieder Stichproben zur Kontrolle vor. Verstöße werden dem Umweltamt gemeldet. Und in diesem Fall wird dann die Herabsetzung der Gebühr widerrufen.

Bislang galt auch eine „moderne Heizungsanlage“als Begründung dafür, einen Ermäßigung zu erhalten. Die Ermäßigung „moderne Heizung“ gab es im ehemaligen Müritzkreis. Sie war ein Überbleibsel aus der Nachwendezeit Anfang der 1990er Jahre. Weil es damals noch viele Ofenheizungen gab und darum viel Asche in den Mülltonnen entsorgt wurde. Die Regelung zur Ermäßigung im ehemaligen Müritzkreis hat jedoch nichts mit der herabgesetzten Gebühr in der Abfallgebührensatzung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zu tun.

Auch bei Eigentumswohnungen Gebühren sparen

Bis auf wenige Ausnahmen erhalten die herabgesetzte Gebühr nur Eigentümer von Einfamilienhäusern auf dem eigenen Grundstück. Laut Abfallgebührensatzung kommt es auf die auf dem Grundstück mit Haupt- und/oder Nebenwohnsitz gemeldeten Personen an. Wenn zum Beispiel eine 60-Liter-Tonne von den Bewohnern einer Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus allein genutzt wird, gibt es keine herabgesetzte Gebühr. Sie würde nur dann genehmigt werden, wenn insgesamt nur eine, zwei auf dem gesamten Grundstück wohnen würden. Das gleiche gilt für Reihenhäuser mit Teileigentum am Grundstück.

Eigentümer von Eigentumswohnungen in Mehrparteienhäusern fühlen sich deshalb oft benachteiligt. Jedoch können sie denselben Spareffekt erreichen, wenn sie gemeinsam größere Restmülltonnen benutzen. Mit zunehmender Tonnengröße wird die gemeinsame Nutzung sogar noch günstiger als bei den kleinen Tonnen.

Hierzu zwei Beispiele:
1. In zwei Eigentumswohnungen eines Hauses wohnen jeweils zwei Personen. Sie bestellen für beide Wohnungen eine 80-Liter-Tonne, nutzen sie gemeinsam und teilen sich die Gebühren. Für jede Wohnung sind das dann 72,36 Euro. Das ist sogar noch weniger, als die die ermäßigte Gebühr bei der Nutzung der 60-Liter-Tonne von zwei Personen. Denn sie beträgt, wie gesagt, 81,12 Euro.
2. In drei Eigentumswohnungen wohnen jeweils zwei Personen. Diese sechs Personen, (bzw. drei Wohnungen) nutzen gemeinsam eine 120-Liter-Tonne. Dann entfallen sogar nur 63,52 Euro auf jede Wohnung.

Beide Beispiele sind Möglichkeiten, keine Pflicht. Natürlich kann auch für jede Wohnung weiterhin eine eigene Tonne bestellt und bezahlt werden. Allerdings ist dafür eben nicht die herabgesetzte Gebühr von 81,12 Euro möglich.

Alle konkreten Gebührensätze stehen in der Abfallgebührensatzung, die wir im Kreisanzeiger am 20. Februar 2016 veröffentlicht hatten. Die Satzung ist auf der Internetseite des Landkreises www.lk-mecklenburgische-seenplatte.de veröffentlicht. Wer dort nachlesen möchte, sollte auf der Startseite neben der Lupe „Wonach suchen Sie?“ das Stichwort „Abfallgebührensatzung“ eingeben.


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