Der Bund prüft aktuell einen Vorschlag für die notärztliche Versorgung im Rettungsdienst als Nebentätigkeit. „Wir haben bereits mehrfach Druck beim Bund gemacht und auf das Problem hingewiesen. Jetzt kommt ordentlich Bewegung rein. Wir brauchen eine schnelle Lösung. Mir ist am Ende des Diskussionsprozesses eine Entscheidung wichtig, die bereits ab dem kommenden Jahr gelten kann“, sagte Gesundheitsminister Harry Glawe am Montag in Schwerin.
Demnach sollen Einnahmen aus Tätigkeiten als Notarzt im Rettungsdienst nicht beitragspflichtig sein, wenn diese Tätigkeiten neben einer Beschäftigung mit einem Umfang von regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich außerhalb des Rettungsdienstes oder einer Tätigkeit als zugelassener Vertragsarzt oder als Arzt in privater Niederlassung ausgeübt werden. Ein entsprechender Passus soll in das Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung eingebracht werden. Die Notfallversorgung muss dauerhaft sichergestellt und rechtlich auf feste Füße gestellt werden“, forderte Glawe weiter.
Die Notarztversorgung in Deutschland erfolgt weit überwiegend durch Ärzte, die diese zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit übernehmen. „Mecklenburg-Vorpommern ist ein Flächenland. In unseren ländlich geprägten Regionen steht die Notarztversorgung deshalb vor besonderen Herausforderungen. Wir brauchen Ärzte, die zusätzlich zu ihrer Haupttätigkeit notärztliche Dienste im Rettungsdienst übernehmen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten“, so Gesundheitsminister Glawe.
Hintergrundinformationen: Anlass einer neuen geplanten Regelung ist ein Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem Sommer dieses Jahres. Demnach dürfe die hauptsächlich in ländlichen Regionen verbreitete Beschäftigung von Honorar-Notärzten auf Rettungswagen so künftig nicht mehr möglich sein. Die Richter in Kassel bestätigten ein Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern, das die Beschäftigung als Scheinselbstständigkeit eingestuft hatte.