Der tragische Unfall, bei dem im April ein Fußgänger an der Kuhtränke in Waren starb, wird voraussichtlich noch einmal das Landgericht in Neubrandenburg beschäftigen. Wie eine Sprecherin des Amtsgerichtes in Waren gegenüber „Wir sind Müritzer“ erklärte, hat der Verteidiger des 28-jährigen Unfallfahrers innerhalb der Frist Berufung gegen das Urteil des Gerichtes eingelegt. Damit könnte der gesamte Prozess noch einmal verhandelt werden – vermutlich frühestens Mitte 2017.
Hintergrund ist, dass das Gericht zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe gegen den Alkohol- und Drogenfahrer wegen fahrlässiger Tötung verhängt hatte. Die Verteidigung hatte sich aufgrund der „positiven Sozialprognose“ ihres Mandanten Hoffnung auf eine Bewährungsstrafe gemacht.
Damit müssten die Söhne des 67 Jahre alten Opfers, das erst kurz vor dem Unfall an die Müritz gezogen war, dem anscheinend unbelehrbaren Autofahrer noch einmal im Gerichtssaal gegenübertreten. Sie waren aus der Nähe von Stuttgart an die Müritz gereist und hatten sich im Prozess bis zum Schluss gedulden müssen, erst dann fand der Verurteilte wenige Worte für seine Tat: „Es tut mir wahnsinnig leid, was ich da verbockt habe.“
Am Unfalltag dem 16. April – einem Samstag – war der Warener mit Freundin und Kind bei einer Grillparty in einem Dorf bei Waren. Dort habe es Bier und Pfefferminzlikör gegeben. Normalerweise trinke er nicht viel Alkohol, habe aber regelmäßig Cannabis zu sich genommen. Seine Freundin habe das Auto gegen 18 Uhr nach Waren gefahren. Schließlich sei er aus der Wohnung am Papenberg er „nochmal mit dem Hund runtergegangen“. Obwohl er schon mehr als ein halbes Jahr eigentlich keinen Führerschein mehr hatte, nutzte der Mann sein Auto weiter – leider auch an diesem Abend.
Bei dem Unglück fuhr das Auto in der Kurve an der Kuhtränke rund 90 Stundenkilometer, hat ein Gutachter errechnet. Der Wagen wurde aus der Kurve getragen, alle Reifen waren nach dem Aufprall auf den Bordstein platt, der Wagen fast manövrierunfähig. Der Wagen zog aber noch nach links, um nicht in der Müritz zu landen und erfasst dort den Fußgänger, beschädigte drei Autos und prallte gegen Bäume. „Die Spur der Trümmer war 59 Meter lang“, sagte der Gutachter.
Nach Einschätzung der Richterin waren noch andere Passanten da, die gefährdet waren. Dies sei kein Unfall gewesen, wie er allen durch eine Fahrlässigkeit mal passieren kann, sondern eine andere Qualität. Der Verurteilte hofft, dass das Landgericht stärker sein Verhalten nach der Tat berücksichtigt: Er sei in psychischer Behandlung, habe mit Drogen aufgehört, seinen Berufsabschluss gemacht und eine feste Arbeit als Metallbeschichter. Zudem habe er mit einer Frau ein Kind, das zweite Kind soll unterwegs sein.
Man darf gespannt sein, wie der Berufungsrichter dies in mehreren Monaten einschätzt. Dort beginnt ein Prozess in der Regel ganz neu – Ergebnis offen.