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Achtung, Vogelgrippe: Sperrgebiete um Waren und Malchow

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ib1 InfoBanner - Vogelgrippe Warnsymbol ohne Viren 16zu9 g2634An der Müritz ist bei weiteren Wildtieren die gefährliche Vogelgrippe festgestellt worden, unter anderem in Waren und in Malchow. Um die Fundorte der toten Wildvögel, bei denen das hochpathogene Influenzavirus H5N8 nachgewiesen wurde, sind Sperrbezirke und Beobachtungsgebiete ausgewiesen worden. Die Sperrbezirke betreffen jeweils 3 Kilometer, die Beobachtungsgebiete weitere 7 Kilometer (insgesamt 10 km) um die Fundorte.
Es handelt sich um Fundorte bei Alt Schwerin, Malchow, Waren (Müritz) und Neubrandenburg.

Das Friedrich-Löffler-Institut hat in seiner aktuellen Risikobewertung noch einmal auf das hohe Eintragsrisiko des hochpathogenen aviären Influenzavirus H5N8 (HPAI H5N8) durch direkte und indirekte Kontakte zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel hingewiesen. Bisher sind keine Fälle von HPAI H5N8 Infektionen beim Menschen bekannt.

Der Sperrbezirk Malchow erstreckt sich somit auf das gesamte Gebiet der Stadt Malchow und die Orte Untergöhren, Kisserow und Penkow . Der Sperrbezirk Waren erstreckt sich auf das Stadtgebiet Waren und den Ortsteil Warenshof. Es ist ein gemeinsames Beobachtungsgebiet um diese Sperrgebiete mit dem bereits festgelegten und veröffentlichten Beobachtungsgebiet nach dem Fund in Alt Schwerin festgelegt.

Das gemeinsame Beobachtungsgebiet erstreckt sich somit nunmehr im Amtsbereich Malchow auf die Ortschaften Adamshoffnung, Lenz, Petersdorf, Kogel, Satow, Satow Hütte, Rogeez, Grüssow, Neu Grüssow, Nossentin, Silz, Sparow, Drewitz, Nossentiner Hütte, Zislow, Suckow, Walow, Lexow, Strietfeld, Göhren Lebbin, Roez, Poppentin, Wendhof,

im Amtsbereich Röbel Land auf die Ortschaften Groß Kelle, Sietow, Hinrichsberg, Woldzegarten, Zierzow, Erlenkamp,

im Amtsbereich Waren die Ortsteile, Jägerhof, Neu Falkenhagen, Alt Falkenhagen, Rügeband, Schwenzin,

im Amtsbereich Seenlandschaft Waren Grabowhöfe, Baumgarten, Panschenhagen, Sophienhof, Sommerstorf, Louisenfeld, Vielist, Hinrichshagen Kargow, Damerow, Godow, Fe-derow, Klink, Grabenitz, Sembzin, Groß Gievitz, Klein Gievitz, Minenhof, Alt Schönau, Neu Schönau, Johannshof, Levenstorf, Schloen, Neu Schloen, Groß Dratow, Schwasdorf, Jabel mit Damerow, Torgelow am See mit Meierei und Carolinenhof.

Für den Sperrbezirk wird angeordnet:

• Durch das Amt Malchow und die Stadt Waren sind an den Hauptzufahrtswegen zu dem Sperrbezirk Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Wildvogelgeflügelpest – Sperrbezirk“ gut sichtbar anzubringen.

• Geflügel ist im Sperrbezirk in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung) zu halten.

• Sollten im Sperrbezirk Tierhalter ihren Geflügelbestand noch nicht im Veterinäramt gemeldet haben, ist dies unverzüglich nachzuholen. Verendungen sowie Erkrankungen von Geflügel sind ebenfalls unverzüglich mitzuteilen (Telefon: 0395 570873182 oder 570874542).

• Geflügel oder andere gehaltene Vögel dürfen nicht in oder aus den Beständen verbracht werden.

• Frisches Fleisch von Geflügel und Federwild, Eier sowie sonstige vom Geflügel stammende Erzeugnisse und tierische Nebenprodukte dürfen weder in einen noch aus einem Bestand verbracht werden.

• Ein- und Ausgänge der Geflügelställe sind gegen unbefugtes Betreten zu sichern.

• Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonsti-gen Standorte, in denen Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige Bodenauflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden.

• Halter von Hunden und Katzen haben sicherzustellen, dass diese Tiere im Sperrgebiet nicht frei umherlaufen.

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Für das Beobachtungsgebiet wird angeordnet:

• Durch das Ämter Malchow, Waren und Seenlandschaft sind an den Hauptzufahrtswegen zu dem Beobachtunsgebiet Schilder mit der deutlichen und haltbaren Aufschrift „Wildvogelgeflügelpest – Beobachtungsgebiet“ gut sichtbar anzubringen.

• Geflügel ist im Beobachtungsgebiet in geschlossenen Ställen oder in einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung) zu halten.

• Sollten im Beobachtungsgebiet Tierhalter ihren Geflügelbestand noch nicht im Veterinäramt gemeldet haben, ist dies unverzüglich nachzuholen. Verendungen sowie Erkrankungen von Geflügel sind ebenfalls unverzüglich mitzuteilen (Telefon: 0395 570873290 oder 570874542).

• Geflügel oder andere gehaltene Vögel dürfen nicht in oder aus den Beständen verbracht werden.

• Gehaltene Vögel dürfen nicht für die Aufstockung des Wildvogelbestandes freigelassen werden.

• Ein- und Ausgänge der Geflügelställe sind gegen unbefugtes Betreten zu sichern.

• Der Tierhalter hat sicherzustellen, dass an den Ein- und Ausgängen der Ställe oder sonstigen Standorte, in denen Geflügel gehalten wird, Matten oder sonstige saugfähige Boden-auflagen ausgelegt werden und diese mit einem wirksamen Desinfektionsmittel getränkt und stets damit feucht gehalten werden.

• Halter von Hunden und Katzen haben sicherzustellen, dass diese Tiere im Sperrgebiet nicht frei umherlaufen. Die sofortige Vollziehung entsprechend § 37 Nr. 1, 3 und 6 Tiergesundheitsgesetz sowie § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung wird angeordnet.

 

Das Veterinäramt fordert nochmals alle Geflügelhalter im Landkreis auf, ihr Geflügel ausnahmslos einzustallen. Alle Geflügelhalter, auch von Kleinstbeständen, müssen verstärkte Vorsorge zur Verhinderung der Einschleppung des Geflügelpestvirus treffen. Es muss jeglicher Kontakt zu Wildvögeln vermieden werden. Wildvögeln muss der Zugang zu Futter, Wasser und Einstreu unmöglich gemacht werden, die eigenen Tiere dürfen nicht mit Oberflächenwasser getränkt werden, zu dem Wildvögel Zugang hatten. Es ist auch darauf zu achten, dass das Virus nicht mit den Schuhen in die Bestände verschleppt wird. Daher sollten vor Betreten der Ställe die Schuhe desinfiziert oder gewechselt werden.

Bereits mehrfach wurde alle Geflügelhalter aufgerufen, ihre Geflügelhaltungen unverzüglich beim Veterinäramt des Landkreises anzuzeigen und registrieren zu lassen. Das ist eine ständige Pflicht, nicht erst seit dem Ausbruch der Geflügelpest. Derzeit verzeichnet der Landkreis eine Vielzahl von Nachmeldungen bereits bestehender Geflügelhaltungen. Um die Arbeitsfähigkeit der Ämter und vor allem der Leitstelle aufrecht zu erhalten, sind Anmeldungen von Tierhaltungen im Veterinäramt nur unter folgenden Telefonnummern zu den normalen Geschäftszeiten vorzunehmen:

0395/57087-3182 (Frau Rückert), 0395/57087-3290 (Frau Reddig), 0395/57087-2271 (Frau Gabrisch).

Die Notrufnummer der Leitstelle ist nicht für die Anmeldung von Geflügelhaltungen bestimmt, sondern Notfällen vorbehalten.


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